Title: AGB
Author: RegioHelden
Published: 11. August 2025

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# Allgemeine Geschäftsbedingungen der SH Wachstumsgesellschaft mbH

## Präambel

**Die AGB der SH Wachstumsgesellschaft mbH (Auftragnehmer) gelten für Verträge über
Dienstleistungen mit Unternehmern (Auftraggeber), unter die insbesondere Veranstaltungen,
Mentorings, Beratungsleistungen, Coachings, Schulungen, Webseminare, Beratungsvideos,
Onlinekurse, Newsletter und Mailings fallen. Die Leistungen erfolgen multimedial,
videobasiert, fernmündlich oder in organisierten Räumlichkeiten. Der Leistungsinhalt
ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Jeder Unternehmer handelt 
eigenverantwortlich in der Umsetzung. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Auftragnehmer
nicht. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass sich beim
Auftraggeber ein bestimmter Erfolg einstellt oder dass der Auftraggeber ein bestimmtes
Leistungsziel erreicht. Dies ist von einem persönlichen Einsatz und Willen des Auftraggebers
abhängig, auf den der Auftragnehmer keinen Einfluss hat. Der Lernerfolg wird nicht
abgefragt, kontrolliert oder überwacht.**

 1.  **Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung**
 2.   * 1.1 Vertragspartner für alle Dienstleistungen ist die SH Wachstumsgesellschaft
        mbH (nachfolgend „Auftragnehmer“). Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen(
        AGB) finden auf sämtliche Geschäfte des Auftragnehmers mit Unternehmern im 
        Sinne des § 14 BGB Anwendung. Dies gilt auch für alle auf der Website des Auftragnehmers
        www.shwachstum.de dargestellten Veranstaltungen. Mit Vertragsschluss wird die
        Unternehmereigenschaft durch den Auftraggeber bestätigt.
      * 1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber
        (
        einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben Vorrang vor diesen
        AGB.Individuelle Vereinbarungen wie Nebenabreden, besondere Zusicherungen sowienachträgliche
        Vertragsänderungen bedürfen – vorbehaltlich des Gegenbeweises – derSchriftform
        bzw. der schriftlichen Bestätigung.
      * 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder vertraglichen
        Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Entgegenstehende
        oder von den AGB des Auftragnehmers abweichende Bedingungen des Auftraggebers
        erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich schriftlich
        ihrer Geltung zugestimmt. Die stillschweigende Erbringung von Lieferungen oder
        Leistungen des Auftragnehmers bedeutet kein Einverständnis mit entgegenstehenden
        Bedingungen des Auftraggebers.
 3.  **Angebot, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand**
 4.   * 2.1 Alle Leistungen und Preise werden zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber
        gesondert vereinbart.
      * 2.2 Alle Angebote des Auftragnehmers erfolgen grundsätzlich freibleibend und
        unverbindlich, (wie zum Bespiel auf Flyern, Broschüren, Katalogen, Werbematerialien,
        Werbeanzeigen etc.) Dieses gilt auch, wenn dem Auftraggeber Dokumentationen
        oder andere Materialien (z.B. Broschüren, Pläne, Berechnungen) oder sonstige
        Materialien überlassen werden, an denen sich der Auftragnehmer grundsätzlich
        Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
      * 2.3 Ein Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers(
        Annahmeerklärung – schriftlich oder in Textform), oder mit dem telefonischen
        Vertragsschluss oder mit Beginn der Leistung durch den Auftragnehmer zustande.
      * 2.4. Ein Vertragsschluss kommt auch per Videokonferenz zustande, sofern beide
        Vertragspartner sich darin durch Angebot und Annahme einigen. Insoweit gelten
        die gesetzlichen Vorschriften. Diese sind auf Vertragsschlüsse, die mittels
        elektronischer Kommunikationsmittel (u.a. im Bereich E-Commerce) Zustandekommen,
        anwendbar.
      * 2.5. Der Auftragnehmer speichert die Daten des Vertrages in der elektronischen
        Datenverarbeitung. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, nach Einwilligung
        des Auftraggebers zur Erstellung einer Tonbandaufnahme, die Aufnahme dieses
        Vertrages zu speichern.
      * 2.6 Der Auftraggeber hat die Leistungserbringung des Auftragnehmers durch angemessene
        Mitwirkungshandlungen zu fördern. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass
        dem Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung und Prüfung
        des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und kostenlos
        vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben
        wird, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sein können. Dies
        gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit
        des Auftragnehmers bekannt werden.
      * 2.7. Werden die Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht,
        stellt der Auftraggeber geeignete Räumlichkeiten mit der vorab festgelegten
        Ausstattung kostenlos und rechtzeitig zur Verfügung.
      * 2.8. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht und kann der Auftragnehmer
        aus diesem Grund seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten
        Zeit abschließen, ist der Auftragnehmer bezüglich der davon betroffenen Leistungspflichten
        für den Zeitraum bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht frei, sofern die 
        Mitwirkungshandlung für den Auftragnehmer erheblich ist. Darüber hinaus ist
        der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Mehrkosten in Rechnung zu stellen,
        die aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstanden sind.
 5.  **Preise und Zahlungsbedingungen**
 6.   * 3.1 Alle Preise verstehen sich als Nettopreis-Angaben ohne Einschluss der Umsatzsteuer.
      * 3.2 Sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb
        von 7 Tagen ab dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Vereinbarung eines
        Skontos bedarf einer besonderen schriftlichen Erklärung. Im Falle der Erteilung
        einer Einzugsermächtigung wird das Konto grundsätzlich zum Zeitpunkt der Fälligkeit
        belastet. Eine einmal erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch
        für Rechnungen aus weiteren Dienstleistungen.
      * 3.3 Als Verzugszinsen gegenüber Auftraggebern, die keine Verbraucher sind, 
        wird der gesetzlichen Verzugszinssatz gemäß § 288 Abs.2 BGB (derzeit: 9%-Punkte
        über dem Basiszinssatz) berechnet. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens
        bleibt vorbehalten.
      * 3.4 Der Auftragnehmer ist jederzeit (insbesondere bei Neukunden) berechtigt,
        Vorleistung zu verlangen, d.h. nach Wahl nur gegen Vorkasse zu leisten. Die
        Fälligkeitsregelung in § 614 BGB findet keine Anwendung und wird abbedungen.
      * 3.5 Werden weniger als die vereinbarten Leistungen beim Auftraggeber abgerufen,
        berechtigt dies nicht zur Preisminderung.
      * 3.6 Der Auftragnehmer ist jederzeit, insbesondere wenn er von einer Gefährdung
        des Zahlungsanspruchs Kenntnis erhält (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
        des Auftraggebers, keine vollständige oder fristgerechte Zahlung des Auftraggebers,
        Rückbuchung einer SEPA-Abbuchung, Erklärung des Auftraggebers, die Leistungen
        nicht zahlen zu wollen) berechtigt, alle offenstehenden Rechnungen ohne Mahnung
        sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch für gestundete Forderungen. Darüber
        hinaus ist der Auftragnehmer zu einer Leistungsverweigerung berechtigt, bis
        die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet worden ist (§ 321
        BGB).
      * 3.7 Eine Aufrechnung der Forderungen mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig
        festgestellten Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Dies gilt 
        auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese
        Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
      * 3.8 Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich (§ 121 BGB) nach deren 
        Zugang beim Auftraggeber in Textform beim Auftragnehmer geltend zu machen.
      * 3.9 Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung sind sämtliche Raten fristgerecht
        zu zahlen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate in Rückstand, 
        ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ratenzahlungsvereinbarung zu kündigen
        und den gesamten dann noch offenen Betrag fällig zu stellen.
 7.  **Leistungen des Auftragnehmers, Laufzeit und Beendigung**
 8.   * 4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung sowie der
        Leistungsbeschreibung oder den sonst zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber
        
        getroffenen Vereinbarungen.
      * 4.2 Die Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB, es wird nur
        deren Ausführung geschuldet. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Angaben
        in den Broschüren, in dem Internetauftritt oder sonstigen Informationsmaterialien
        stellen keine Garantien für einen bestimmten Leistungserfolg dar.
      * 4.3. Die Leistungen, Materialien und Methoden basieren auch auf Produkten Dritter(
        u.a. Google, Facebook, Instagram). In Bezug auf diese Produkte oder Leistungen
        Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für einen bestimmten Leistungserfolg.
      * 4.4 Der Inhalt der Leistung (Veranstaltungen, Mentorings, Beratungsleistungen,
        Coachings, Schulungen, Webseminaren, Beratungsvideos, Onlinekursen, Newslettern,
        Mailings und unter Vorbehalt weitere Leistungen) werden durch den Auftragnehmer
        nach billigem Ermessen bestimmt (§ 315 BGB).
      * 4.6 In Verzug kommt der Auftragnehmer nur, wenn vom Auftraggeber eine angemessene
        Frist zur Nacherfüllung (mindestens 10 Werktage) gesetzt worden ist und diese
        erfolglos verstrichen ist. Im Übrigen kann der Auftragnehmer nur in Verzug 
        geraten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist
        und sich nicht im Zahlungsverzug befindet.
      * 4.6 Der Vertrag wird für die im Hauptvertrag angegebene Zeit abgeschlossen.
        Die ordentliche Kündigung ist vor und während der Laufzeit des Vertrages ausgeschlossen.
      * 4.7.Im Übrigen bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem
        Grund unberührt. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag
        ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn
        a. der Auftraggeber
        mit der Zahlung eines Betrages für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten
        in Verzug ist, der mindestens dem vereinbarten Entgelt für die Nutzung der 
        Leistungen für den Zeitraum von zwei Monaten entsprichtb. ein Benutzerkonto
        übertragen oder die Zugangsdaten zur Leistung ohne vorherige Zustimmung des
        Auftragnehmers Dritten zugänglich gemacht wurde.c. Verpflichtungen aus dem 
        Vertrag im Übrigen verletzt wurden und trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
        die Vertragsverletzung nicht eingestellt oder Maßnahmen nachgewiesen wurden,
        die geeignet sind, die Wiederholung der Vertragsverletzung künftig auszuschließen.
      * 4.8 Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund,
        sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln.
      * 4.11 Bei Präsenzveranstaltungen erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen
        ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Auftraggeber.
 9.  **Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren, Abgabe und Ausfall**
 10.  * 5.1 Der Veranstaltungsort ist in der aktuellsten Veranstaltungsbeschreibung
        oder im Bestätigungsschreiben oder Vertrag angegeben.
      * 5.2 Der Auftragnehmer bietet sowohl Online-, als auch Präsenzveranstaltungen
        an.
      * 5.3 Bei Online-Veranstaltungen erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen 
        ausschließlich in elektronischer Form per Online-Videokonferenz unter Einsatz
        entsprechender technischer Mittel. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber
        vor Beginn einer Video-Konferenz eine passende Anwendungssoftware bereit, wobei
        sich der Auftragnehmer hierbei auch Dienste Dritter bedienen kann. Zur fehlerfreien
        Teilnahme an der Online-Videokonferenz muss das System des Auftraggebers bestimmte
        Mindestvoraussetzungen erfüllen. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen
        trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Der Auftragnehmer haftet nicht für
        technische Probleme, die auf die mangelhaften Systemvoraussetzungen beim Auftraggeber
        zurückzuführen sind.
      * 5.4 Im Falle des behördlichen Verbots bereits gebuchter und bestätigter Veranstaltungen
        oder behördlicher Beschränkungen / Auflagen (z.B. während Pandemien, höherer
        Gewalt) ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber mit 30-tägigem Vorlauf
        binnen 12 Monaten nach dem Termin der abgesagten Veranstaltung eine Ersatzveranstaltung
        anzubieten. Erst wenn innerhalb dieses Zeitraums kein Ersatzangebot erfolgt,
        ist der Auftraggeber zu einer Vertragsbeendigung berechtigt. Ausgenommen davon
        ist die Vertragsbeendigung bei dem Vorliegen eines wichtigen Grundes.
      * 5.5 Der Auftragnehmer behält sich vor, im Voraus bekannt gegebene Veranstaltungszeiten,
        Seminaruhrzeiten und Eventzeiten in einem angemessenen Rahmen einseitig anzupassen.
        Dies betrifft insbesondere Live-Calls. Die Anpassung wird dem Auftraggeber 
        spätestens 7 Tage im Voraus mitgeteilt. Eine Verkürzung der Vertragsdauer ist
        damit nicht verbunden.
 11. **Seminare, Events und Veranstaltungen, Stornierungen und Umbuchungen**
 12.  * 6.1 Teilnahmegebühren werden unmittelbar nach Buchung der Veranstaltung bei
        dem Auftragnehmer fällig. Sollte der Auftraggeber die entsprechende Teilnahmegebühr
        nicht bis zum Beginn der jeweiligen Veranstaltung verrichtet haben, wird ihm
        die Teilnahme an der Veranstaltung versagt.
      * 6.2 Die genannten Preise für Veranstaltungen, Seminare und Events beinhalten
        die Veranstaltungsleistungen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind Mittagsbuffet,
        Getränke und weitere Verpflegung nicht im Preis inbegriffen.
      * 6.3 Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungsund
        Fahrtkosten, hat der Auftraggeber selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder
        eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung
        der Teilnahmegebühr.
      * 6.4 Wenn Krankheit oder anderweitige Gründe den Auftraggeber an der Teilnahme
        einer gebuchten Veranstaltung hindern, so ist dieser dazu berechtigt, den von
        ihm gebuchten Leistungsanspruch auf eine dritte Person zu übertragen. Bedingung
        für diese Übertragung ist, dass der vollständige Preis entrichtet wurde.
 13. **Erfüllung, Fortbestehen der Zahlungspflicht, höhere Gewalt**
 14.  * 7.1 Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen
        Sorgfalt aus. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungspflicht
        sich der Hilfe Dritter zu bedienen.
      * 7.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder nimmt
        der Auftraggeber die angebotene Leistung nicht entgegen, befreit dieses den
        Auftraggeber nicht von der Zahlungsverpflichtung.
      * 7.3 Ist eine Partei aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung
        ihrer Leistungsverpflichtung aus diesem Vertrag gehindert oder kann sie die
        Erfüllung dieser Pflichten nicht mehr sicherstellen, so ist diese Partei für
        die Dauer und in dem Umfang, in dem die höhere Gewalt die Leistungserbringung
        verhindert, von dieser Verpflichtung befreit.
      * 7.4 In jedem Fall liegt höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon
        ob, ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben,
        Epidemien, Pandemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer
        der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt, sowie
        bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen
        staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen
        davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen.
      * 7.5 Im Fall des Eintritts höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich
        zu unterrichten und detaillierte Informationen insbesondere über den Umfang
        und, soweit in zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der höheren
        Gewalt vorzulegen.
 15. **Haftung**
 16.  * 8.1 Der Auftragnehmer haftet für sämtliche sich im Zusammenhang mit diesem 
        Vertrag ergebende Schäden, nur nach Maßgabe folgender Vorschriften, gleich 
        aus welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund.
      * 8.2 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz,
        bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Umfang
        einer von dem Auftragnehmer übernommenen Garantie, haftet der Auftragnehmer
        unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
      * 8.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (
        Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
        überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
        vertraut und vertrauen darf, sog. Kardinalspflichten), ist die Haftung des 
        Auftragnehmers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
        Schadens begrenzt.
      * 8.4. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit
        unter den
        Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 8.3 nur, soweit der Auftraggeber
        seine Daten in täglichen Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit
        diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
      * 8.5 Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht. Insbesondere
        besteht keine Haftung des Auftragnehmers bei Vertragsschluss vorhandener Mängel,
        entgangenem Gewinn und sonstigen Mangelfolgeschäden, soweit nicht die Voraussetzung
        der Ziffer 8.2 und 8.3 vorliegen.
      * 8.6 Der Auftragnehmer haften nicht für die erfolgreiche Umsetzung der von ihm
        in den Coachings, Seminaren, Beratungen, Veranstaltungen, Mentorings, Beratungsleistungen,
        Schulungen, Webseminaren, Beratungsvideos, Onlinekursen, Newslettern, Mailings
        und weiteren Leistungen vermittelten Inhalten. Der Auftraggeber ist für die
        Implementierung dieser Inhalte selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt
        keine Garantie dafür, dass die Umsetzung der in den Coachings, Veranstaltungen,
        Mentorings, Seminaren, Beratungsleistungen, Schulungen, Webseminaren, Beratungsvideos,
        Onlinekursen, Newslettern, Mailings und weiteren Leistungen vermittelten Inhalten
        zum erwünschten Erfolg führen. Der Auftragnehmer weist insoweit ausdrücklich
        auf den Dienstleistungscharakter der Leistungen hin.
      * 8.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche
        Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.
 17. **Schutzrechte; Vertragsstrafe, Ausschluss**
 18.  * 9.1 Sämtliche sich aus dem Urheberrecht ergebenden Verwertungsrechte an den
        vom Auftragnehmer verwendeten und/ oder veröffentlichten Materialien (Bilder,
        Videos, Texte, im Rahmen von Veranstaltungen herausgegebene schriftliche Unterlagen,
        Webinare, Datenbanken etc.) liegen bei dem Auftragnehmer. Jede Verwendung (
        insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Nutzung für die Zwecke der Unterrichtsgestaltung,
        Übersetzung, Nachdruck und öffentliche Wiedergabe) ohne eine ausdrückliche 
        schriftliche Zustimmung ist untersagt. Etwaige Erlaubnisanfragen hinsichtlich
        des Urheberrechts sind dem Auftragnehmer per E-Mail zu übermitteln. Eine entsprechende
        Erlaubnis wird durch den Auftragnehmer nur in Schriftform erfolgen.
      * 9.2 Das Nutzungsrecht des Auftraggebers an den genannten Materialien beschränkt
        sich im Übrigen auf die Nutzung im Rahmen des Vertragszwecks (z.B. Nutzungsmöglichkeit
        des passwortgeschützten Mitgliederbereichs während der Vertragslaufzeit – ohne
        Berechtigung zur Vervielfältigung oder Verbreitung). Die Einräumung von Nutzungsrechten
        in Bezug auf Werbetexte/ Anzeigen, die auf den Webseiten bzw. innerhalb von
        Foren/ Gruppen veröffentlicht sind, erfolgt nicht.
      * 9.3 Vervielfältigt der Auftraggeber eines der nach Ziffer 9.1 geschützten Materialien
        oder verbreitet er diese oder verwendet er diese in sonstiger Weise außerhalb
        des vereinbarten Vertrages (insbesondere in den in Ziffer 9.1 genannten Formen)
        wird eine angemessene – den Umfang des Verstoßes und den daraus entstehenden
        Schaden berücksichtigende – vom Auftragnehmer festzusetzende und im Streitfall
        vor dem zuständigen Gericht zu prüfende Vertragsstrafe erwirkt. Die Geltendmachung
        eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes wird durch Zahlung der Vertragsstrafe
        nicht ausgeschlossen.
      * 9.4 Neben der Erwirkung der Vertragsstrafe wird ein Verstoß nach Ziffer 9.3
        in der Regel zwecks strafrechtlicher Überprüfung der zuständigen Ermittlungsbehörde
        zur Kenntnis gebracht (Strafanzeige). Dies gilt insbesondere im Falle der unbefugten
        Verwendung der Materialien oder Methoden durch den Auftraggeber. Zivilrechtliche
        Ansprüche (insbesondere Schadensersatz) bleiben unberührt.
      * 9.5 Von der Teilnahme an den Communities und Gruppen kann der Auftraggeber 
        vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden, wenn (z.B. durch geschäftsschädigende
        Äußerungen) die Interessen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber mehr als
        unerheblich verletzt oder beeinträchtigt werden
 19. **Widerruf**
 20.  * Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne
        des § 14
        BGB.Es besteht kein Widerrufsrecht des Auftraggebers, auch wenn der
        Vertrag ausschließlich unterVerwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen
        wird.
 21. **Datenschutz, Zustimmung Kontaktaufnahme, KI, Verschwiegenheit**
 22.  * 11.1 Der Auftragnehmer speichert und nutzt personenbezogene Auftraggeberdaten
        in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Mit Abgabe des Angebots
        zum Vertragsschluss gibt der Auftraggeber eine widerrufliche Einwilligung zur
        Speicherung und Verarbeitung seiner dem Auftragnehmer überlassenen persönlichen
        Daten.
      * 11.2 Jede von der Datenverarbeitung betroffene Person hat das Recht auf Auskunft
        nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das
        Recht auf Löschung nach Artikel 17 DGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
        nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO, sowie
        das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Für das Auskunftsrecht
        und das Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34, 35 BDSG. Darüber
        hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel
        77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Eine erklärte Einwilligung zur Datenverarbeitung
        bzw. verwendung kann jederzeit gegenüber dem Auftragnehmer widerrufen werden.
        Dem Auftraggeber wird eine separate Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
      * 11.3 Mit Abgabe des Angebots zum Vertragsschluss willigt der Auftraggeber widerruflich
        in die Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer mittels Fernkommunikationsmittel(
        E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste etc.) ein. Die Einwilligung umfasst
        auch das Übermitteln von Werbung durch den Auftragnehmer. Ein Widerruf des 
        Auftraggebers soll angeben, in welchem Umfang die Einwilligung widerrufen wird.
      * 11.4 Mit der Nutzung der Dienste akzeptiert der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer
        KIModelle verwendet und stimmt den damit verbundenen Bedingungen zu.
      * 11.4 Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über alle Auftraggeber bezogenen
        Tatsachen verpflichtet, von denen er Kenntnis erlangt und die nicht vom Auftraggeber
        öffentlich gemacht werden bzw. gemacht worden sind. Informationen über den 
        Auftraggeber werden nur weitergegeben, wenn gesetzliche Bestimmungen es gebieten
        oder der Auftraggeber eingewilligt hat.
 23. **Änderungen dieser AGB**
 24.  * 12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die AGB auch während des bestehenden
        Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern,
        sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers
        für den Auftraggeber zumutbar, d.h. ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche
        Nachteile ist und für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher
        Grund liegt insbesondere dann vor, wenn neue technische Entwicklungen oder 
        geänderte Anforderungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung eine Änderung
        der AGB erfordern.
      * 12.2 Über Änderungen der AGB wird der Auftragnehmer den Auftraggeber mindestens
        30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. 
        Der Auftraggeber kann den Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung
        hierüber schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der 
        Auftraggeber die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist
        fort, so geltend die Änderungen für alle ab Fristablauf zu erbringenden Leistungen
        als wirksam vereinbart. Bei der Mitteilung weist der Auftragnehmer auf die 
        vorgenannte Frist sowie die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung
        der Widerspruchsmöglichkeit hin.
 25. **Form, salvatorische Klausel, Rechtswahl, Gerichtstand**
 26.  * 13.1 Der Vertrag oder einzelne seiner Bestimmungen können nur aufgrund schriftlicher
        Vereinbarungen geändert oder außer Kraft gesetzt werden. Dies gilt auch für
        die vorstehende Schriftformklausel. Die Parteien sind sich darüber einig, dass
        der Vertrag auch digital unterzeichnet werden kann und für die Einhaltung des
        Schriftformerfordernisses die allgemeine (einfache) elektronische Signatur 
        ausreichend ist.
      * 13.2 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder
        ungültig sein oder eine Lücke aufweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen 
        Bestimmungen dadurch unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen
        sind so auszulegen oder zu ersetzen, dass sie dem erstrebten Zweck dieses Vertrages
        am ehesten entsprechend. Das Gleiche soll im Falle einer Lücke gelten.
      * 13.3 Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
        Anwendung des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts
        ist ausgeschlossen.
      * 13.4 Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen
        Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als ausschließlicher
        Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
        Essen in NRW vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch in allen Fällen auch 
        berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gem. diesen AGB
        bzw. bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand
        des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere
        zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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