Allgemeine Geschäftsbedingungen der SH Wachstumsgesellschaft mbH
Präambel
Die AGB der SH Wachstumsgesellschaft mbH (Auftragnehmer) gelten für Verträge über Dienstleistungen mit Unternehmern (Auftraggeber), unter die insbesondere Veranstaltungen, Mentorings, Beratungsleistungen, Coachings, Schulungen, Webseminare, Beratungsvideos, Onlinekurse, Newsletter und Mailings fallen. Die Leistungen erfolgen multimedial, videobasiert, fernmündlich oder in organisierten Räumlichkeiten. Der Leistungsinhalt ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Jeder Unternehmer handelt eigenverantwortlich in der Umsetzung. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Auftragnehmer nicht. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass sich beim Auftraggeber ein bestimmter Erfolg einstellt oder dass der Auftraggeber ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist von einem persönlichen Einsatz und Willen des Auftraggebers abhängig, auf den der Auftragnehmer keinen Einfluss hat. Der Lernerfolg wird nicht abgefragt, kontrolliert oder überwacht.
- Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
- 1.1 Vertragspartner für alle Dienstleistungen ist die SH Wachstumsgesellschaft mbH (nachfolgend „Auftragnehmer“). Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Geschäfte des Auftragnehmers mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB Anwendung. Dies gilt auch für alle auf der Website des Auftragnehmers www.shwachstum.de dargestellten Veranstaltungen. Mit Vertragsschluss wird die Unternehmereigenschaft durch den Auftraggeber bestätigt.
- 1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber
(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.
Individuelle Vereinbarungen wie Nebenabreden, besondere Zusicherungen sowie
nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen – vorbehaltlich des Gegenbeweises – der
Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung. - 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Entgegenstehende oder von den AGB des Auftragnehmers abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die stillschweigende Erbringung von Lieferungen oder Leistungen des Auftragnehmers bedeutet kein Einverständnis mit entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers.
- Angebot, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
- 2.1 Alle Leistungen und Preise werden zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gesondert vereinbart.
- 2.2 Alle Angebote des Auftragnehmers erfolgen grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, (wie zum Bespiel auf Flyern, Broschüren, Katalogen, Werbematerialien, Werbeanzeigen etc.) Dieses gilt auch, wenn dem Auftraggeber Dokumentationen oder andere Materialien (z.B. Broschüren, Pläne, Berechnungen) oder sonstige Materialien überlassen werden, an denen sich der Auftragnehmer grundsätzlich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
- 2.3 Ein Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (Annahmeerklärung – schriftlich oder in Textform), oder mit dem telefonischen Vertragsschluss oder mit Beginn der Leistung durch den Auftragnehmer zustande.
- 2.4. Ein Vertragsschluss kommt auch per Videokonferenz zustande, sofern beide Vertragspartner sich darin durch Angebot und Annahme einigen. Insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese sind auf Vertragsschlüsse, die mittels elektronischer Kommunikationsmittel (u.a. im Bereich E-Commerce) Zustandekommen, anwendbar.
- 2.5. Der Auftragnehmer speichert die Daten des Vertrages in der elektronischen Datenverarbeitung. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, nach Einwilligung des Auftraggebers zur Erstellung einer Tonbandaufnahme, die Aufnahme dieses Vertrages zu speichern.
- 2.6 Der Auftraggeber hat die Leistungserbringung des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung und Prüfung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und kostenlos vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Leistungen von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
- 2.7. Werden die Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht, stellt der Auftraggeber geeignete Räumlichkeiten mit der vorab festgelegten Ausstattung kostenlos und rechtzeitig zur Verfügung.
- 2.8. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht und kann der Auftragnehmer aus diesem Grund seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, ist der Auftragnehmer bezüglich der davon betroffenen Leistungspflichten für den Zeitraum bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht frei, sofern die Mitwirkungshandlung für den Auftragnehmer erheblich ist. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Mehrkosten in Rechnung zu stellen, die aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstanden sind.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- 3.1 Alle Preise verstehen sich als Nettopreis-Angaben ohne Einschluss der Umsatzsteuer.
- 3.2 Sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Vereinbarung eines Skontos bedarf einer besonderen schriftlichen Erklärung. Im Falle der Erteilung einer Einzugsermächtigung wird das Konto grundsätzlich zum Zeitpunkt der Fälligkeit belastet. Eine einmal erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für Rechnungen aus weiteren Dienstleistungen.
- 3.3 Als Verzugszinsen gegenüber Auftraggebern, die keine Verbraucher sind, wird der gesetzlichen Verzugszinssatz gemäß § 288 Abs.2 BGB (derzeit: 9%-Punkte über dem Basiszinssatz) berechnet. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- 3.4 Der Auftragnehmer ist jederzeit (insbesondere bei Neukunden) berechtigt, Vorleistung zu verlangen, d.h. nach Wahl nur gegen Vorkasse zu leisten. Die Fälligkeitsregelung in § 614 BGB findet keine Anwendung und wird abbedungen.
- 3.5 Werden weniger als die vereinbarten Leistungen beim Auftraggeber abgerufen, berechtigt dies nicht zur Preisminderung.
- 3.6 Der Auftragnehmer ist jederzeit, insbesondere wenn er von einer Gefährdung des Zahlungsanspruchs Kenntnis erhält (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Auftraggebers, keine vollständige oder fristgerechte Zahlung des Auftraggebers, Rückbuchung einer SEPA-Abbuchung, Erklärung des Auftraggebers, die Leistungen nicht zahlen zu wollen) berechtigt, alle offenstehenden Rechnungen ohne Mahnung sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch für gestundete Forderungen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer zu einer Leistungsverweigerung berechtigt, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet worden ist (§ 321 BGB).
- 3.7 Eine Aufrechnung der Forderungen mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
- 3.8 Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich (§ 121 BGB) nach deren Zugang beim Auftraggeber in Textform beim Auftragnehmer geltend zu machen.
- 3.9 Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung sind sämtliche Raten fristgerecht zu zahlen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate in Rückstand, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ratenzahlungsvereinbarung zu kündigen und den gesamten dann noch offenen Betrag fällig zu stellen.
- Leistungen des Auftragnehmers, Laufzeit und Beendigung
- 4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung sowie der Leistungsbeschreibung oder den sonst zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber
getroffenen Vereinbarungen. - 4.2 Die Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB, es wird nur deren Ausführung geschuldet. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Angaben in den Broschüren, in dem Internetauftritt oder sonstigen Informationsmaterialien stellen keine Garantien für einen bestimmten Leistungserfolg dar.
- 4.3. Die Leistungen, Materialien und Methoden basieren auch auf Produkten Dritter (u.a. Google, Facebook, Instagram). In Bezug auf diese Produkte oder Leistungen Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für einen bestimmten Leistungserfolg.
- 4.4 Der Inhalt der Leistung (Veranstaltungen, Mentorings, Beratungsleistungen, Coachings, Schulungen, Webseminaren, Beratungsvideos, Onlinekursen, Newslettern, Mailings und unter Vorbehalt weitere Leistungen) werden durch den Auftragnehmer nach billigem Ermessen bestimmt (§ 315 BGB).
- 4.6 In Verzug kommt der Auftragnehmer nur, wenn vom Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (mindestens 10 Werktage) gesetzt worden ist und diese erfolglos verstrichen ist. Im Übrigen kann der Auftragnehmer nur in Verzug geraten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist und sich nicht im Zahlungsverzug befindet.
- 4.6 Der Vertrag wird für die im Hauptvertrag angegebene Zeit abgeschlossen. Die ordentliche Kündigung ist vor und während der Laufzeit des Vertrages ausgeschlossen.
- 4.7.Im Übrigen bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn
a. der Auftraggeber mit der Zahlung eines Betrages für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug ist, der mindestens dem vereinbarten Entgelt für die Nutzung der Leistungen für den Zeitraum von zwei Monaten entspricht
b. ein Benutzerkonto übertragen oder die Zugangsdaten zur Leistung ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers Dritten zugänglich gemacht wurde.
c. Verpflichtungen aus dem Vertrag im Übrigen verletzt wurden und trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung die Vertragsverletzung nicht eingestellt oder Maßnahmen nachgewiesen wurden, die geeignet sind, die Wiederholung der Vertragsverletzung künftig auszuschließen. - 4.8 Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln.
- 4.11 Bei Präsenzveranstaltungen erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Auftraggeber.
- 4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung sowie der Leistungsbeschreibung oder den sonst zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber
- Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren, Abgabe und Ausfall
- 5.1 Der Veranstaltungsort ist in der aktuellsten Veranstaltungsbeschreibung oder im Bestätigungsschreiben oder Vertrag angegeben.
- 5.2 Der Auftragnehmer bietet sowohl Online-, als auch Präsenzveranstaltungen an.
- 5.3 Bei Online-Veranstaltungen erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen ausschließlich in elektronischer Form per Online-Videokonferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Beginn einer Video-Konferenz eine passende Anwendungssoftware bereit, wobei sich der Auftragnehmer hierbei auch Dienste Dritter bedienen kann. Zur fehlerfreien Teilnahme an der Online-Videokonferenz muss das System des Auftraggebers bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Probleme, die auf die mangelhaften Systemvoraussetzungen beim Auftraggeber zurückzuführen sind.
- 5.4 Im Falle des behördlichen Verbots bereits gebuchter und bestätigter Veranstaltungen oder behördlicher Beschränkungen / Auflagen (z.B. während Pandemien, höherer Gewalt) ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber mit 30-tägigem Vorlauf binnen 12 Monaten nach dem Termin der abgesagten Veranstaltung eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Erst wenn innerhalb dieses Zeitraums kein Ersatzangebot erfolgt, ist der Auftraggeber zu einer Vertragsbeendigung berechtigt. Ausgenommen davon ist die Vertragsbeendigung bei dem Vorliegen eines wichtigen Grundes.
- 5.5 Der Auftragnehmer behält sich vor, im Voraus bekannt gegebene Veranstaltungszeiten, Seminaruhrzeiten und Eventzeiten in einem angemessenen Rahmen einseitig anzupassen. Dies betrifft insbesondere Live-Calls. Die Anpassung wird dem Auftraggeber spätestens 7 Tage im Voraus mitgeteilt. Eine Verkürzung der Vertragsdauer ist damit nicht verbunden.
- Seminare, Events und Veranstaltungen, Stornierungen und Umbuchungen
- 6.1 Teilnahmegebühren werden unmittelbar nach Buchung der Veranstaltung bei dem Auftragnehmer fällig. Sollte der Auftraggeber die entsprechende Teilnahmegebühr nicht bis zum Beginn der jeweiligen Veranstaltung verrichtet haben, wird ihm die Teilnahme an der Veranstaltung versagt.
- 6.2 Die genannten Preise für Veranstaltungen, Seminare und Events beinhalten die Veranstaltungsleistungen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind Mittagsbuffet, Getränke und weitere Verpflegung nicht im Preis inbegriffen.
- 6.3 Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungsund Fahrtkosten, hat der Auftraggeber selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.
- 6.4 Wenn Krankheit oder anderweitige Gründe den Auftraggeber an der Teilnahme einer gebuchten Veranstaltung hindern, so ist dieser dazu berechtigt, den von ihm gebuchten Leistungsanspruch auf eine dritte Person zu übertragen. Bedingung für diese Übertragung ist, dass der vollständige Preis entrichtet wurde.
- Erfüllung, Fortbestehen der Zahlungspflicht, höhere Gewalt
- 7.1 Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt aus. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungspflicht sich der Hilfe Dritter zu bedienen.
- 7.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder nimmt der Auftraggeber die angebotene Leistung nicht entgegen, befreit dieses den Auftraggeber nicht von der Zahlungsverpflichtung.
- 7.3 Ist eine Partei aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtung aus diesem Vertrag gehindert oder kann sie die Erfüllung dieser Pflichten nicht mehr sicherstellen, so ist diese Partei für die Dauer und in dem Umfang, in dem die höhere Gewalt die Leistungserbringung verhindert, von dieser Verpflichtung befreit.
- 7.4 In jedem Fall liegt höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon ob, ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Epidemien, Pandemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt, sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen.
- 7.5 Im Fall des Eintritts höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und detaillierte Informationen insbesondere über den Umfang und, soweit in zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt vorzulegen.
- Haftung
- 8.1 Der Auftragnehmer haftet für sämtliche sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebende Schäden, nur nach Maßgabe folgender Vorschriften, gleich aus welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund.
- 8.2 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Umfang einer von dem Auftragnehmer übernommenen Garantie, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
- 8.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sog. Kardinalspflichten), ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- 8.4. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit unter den
Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 8.3 nur, soweit der Auftraggeber seine Daten in täglichen Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. - 8.5 Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Auftragnehmers bei Vertragsschluss vorhandener Mängel, entgangenem Gewinn und sonstigen Mangelfolgeschäden, soweit nicht die Voraussetzung der Ziffer 8.2 und 8.3 vorliegen.
- 8.6 Der Auftragnehmer haften nicht für die erfolgreiche Umsetzung der von ihm in den Coachings, Seminaren, Beratungen, Veranstaltungen, Mentorings, Beratungsleistungen, Schulungen, Webseminaren, Beratungsvideos, Onlinekursen, Newslettern, Mailings und weiteren Leistungen vermittelten Inhalten. Der Auftraggeber ist für die Implementierung dieser Inhalte selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass die Umsetzung der in den Coachings, Veranstaltungen, Mentorings, Seminaren, Beratungsleistungen, Schulungen, Webseminaren, Beratungsvideos, Onlinekursen, Newslettern, Mailings und weiteren Leistungen vermittelten Inhalten zum erwünschten Erfolg führen. Der Auftragnehmer weist insoweit ausdrücklich auf den Dienstleistungscharakter der Leistungen hin.
- 8.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.
- Schutzrechte; Vertragsstrafe, Ausschluss
- 9.1 Sämtliche sich aus dem Urheberrecht ergebenden Verwertungsrechte an den vom Auftragnehmer verwendeten und/ oder veröffentlichten Materialien (Bilder, Videos, Texte, im Rahmen von Veranstaltungen herausgegebene schriftliche Unterlagen, Webinare, Datenbanken etc.) liegen bei dem Auftragnehmer. Jede Verwendung (insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Nutzung für die Zwecke der Unterrichtsgestaltung, Übersetzung, Nachdruck und öffentliche Wiedergabe) ohne eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist untersagt. Etwaige Erlaubnisanfragen hinsichtlich des Urheberrechts sind dem Auftragnehmer per E-Mail zu übermitteln. Eine entsprechende Erlaubnis wird durch den Auftragnehmer nur in Schriftform erfolgen.
- 9.2 Das Nutzungsrecht des Auftraggebers an den genannten Materialien beschränkt sich im Übrigen auf die Nutzung im Rahmen des Vertragszwecks (z.B. Nutzungsmöglichkeit des passwortgeschützten Mitgliederbereichs während der Vertragslaufzeit – ohne Berechtigung zur Vervielfältigung oder Verbreitung). Die Einräumung von Nutzungsrechten in Bezug auf Werbetexte/ Anzeigen, die auf den Webseiten bzw. innerhalb von Foren/ Gruppen veröffentlicht sind, erfolgt nicht.
- 9.3 Vervielfältigt der Auftraggeber eines der nach Ziffer 9.1 geschützten Materialien oder verbreitet er diese oder verwendet er diese in sonstiger Weise außerhalb des vereinbarten Vertrages (insbesondere in den in Ziffer 9.1 genannten Formen) wird eine angemessene – den Umfang des Verstoßes und den daraus entstehenden Schaden berücksichtigende – vom Auftragnehmer festzusetzende und im Streitfall vor dem zuständigen Gericht zu prüfende Vertragsstrafe erwirkt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes wird durch Zahlung der Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen.
- 9.4 Neben der Erwirkung der Vertragsstrafe wird ein Verstoß nach Ziffer 9.3 in der Regel zwecks strafrechtlicher Überprüfung der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Kenntnis gebracht (Strafanzeige). Dies gilt insbesondere im Falle der unbefugten Verwendung der Materialien oder Methoden durch den Auftraggeber. Zivilrechtliche Ansprüche (insbesondere Schadensersatz) bleiben unberührt.
- 9.5 Von der Teilnahme an den Communities und Gruppen kann der Auftraggeber vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden, wenn (z.B. durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber mehr als unerheblich verletzt oder beeinträchtigt werden
- Widerruf
- Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14
BGB.
Es besteht kein Widerrufsrecht des Auftraggebers, auch wenn der Vertrag ausschließlich unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird.
- Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14
- Datenschutz, Zustimmung Kontaktaufnahme, KI, Verschwiegenheit
- 11.1 Der Auftragnehmer speichert und nutzt personenbezogene Auftraggeberdaten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Mit Abgabe des Angebots zum Vertragsschluss gibt der Auftraggeber eine widerrufliche Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung seiner dem Auftragnehmer überlassenen persönlichen Daten.
- 11.2 Jede von der Datenverarbeitung betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Für das Auskunftsrecht und das Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34, 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Eine erklärte Einwilligung zur Datenverarbeitung bzw. verwendung kann jederzeit gegenüber dem Auftragnehmer widerrufen werden. Dem Auftraggeber wird eine separate Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
- 11.3 Mit Abgabe des Angebots zum Vertragsschluss willigt der Auftraggeber widerruflich in die Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer mittels Fernkommunikationsmittel (E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste etc.) ein. Die Einwilligung umfasst auch das Übermitteln von Werbung durch den Auftragnehmer. Ein Widerruf des Auftraggebers soll angeben, in welchem Umfang die Einwilligung widerrufen wird.
- 11.4 Mit der Nutzung der Dienste akzeptiert der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer KIModelle verwendet und stimmt den damit verbundenen Bedingungen zu.
- 11.4 Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über alle Auftraggeber bezogenen Tatsachen verpflichtet, von denen er Kenntnis erlangt und die nicht vom Auftraggeber öffentlich gemacht werden bzw. gemacht worden sind. Informationen über den Auftraggeber werden nur weitergegeben, wenn gesetzliche Bestimmungen es gebieten oder der Auftraggeber eingewilligt hat.
- Änderungen dieser AGB
- 12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die AGB auch während des bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers für den Auftraggeber zumutbar, d.h. ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist und für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn neue technische Entwicklungen oder geänderte Anforderungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung eine Änderung der AGB erfordern.
- 12.2 Über Änderungen der AGB wird der Auftragnehmer den Auftraggeber mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber kann den Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Auftraggeber die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so geltend die Änderungen für alle ab Fristablauf zu erbringenden Leistungen als wirksam vereinbart. Bei der Mitteilung weist der Auftragnehmer auf die vorgenannte Frist sowie die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit hin.
- Form, salvatorische Klausel, Rechtswahl, Gerichtstand
- 13.1 Der Vertrag oder einzelne seiner Bestimmungen können nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen geändert oder außer Kraft gesetzt werden. Dies gilt auch für die vorstehende Schriftformklausel. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vertrag auch digital unterzeichnet werden kann und für die Einhaltung des Schriftformerfordernisses die allgemeine (einfache) elektronische Signatur ausreichend ist.
- 13.2 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder ungültig sein oder eine Lücke aufweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, dass sie dem erstrebten Zweck dieses Vertrages am ehesten entsprechend. Das Gleiche soll im Falle einer Lücke gelten.
- 13.3 Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- 13.4 Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Essen in NRW vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gem. diesen AGB bzw. bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.